Was ist Sperrgut und was nicht?

Sperrgut sind defekte oder nicht weiterverwendbare Hausratgegenstände und Möbel, die wegen ihrer Sperrigkeit nicht über die bereitgestellten Abfallgefäße entsorgt werden können. Im Sinne der Abfallsatzung zählen zum Sperrgut Hausratsgegenstände, die aufgrund ihrer sperrigen Beschaffenheit auch nach zumutbarer Zerkleinerung nicht in den vorhandenen, gebührenpflichtigen Abfallbehältern untergebracht werden können. Das wäre beispielsweise ein Kleiderschrank, der nicht in die Restabfalltonne "passt".

Kein Sperrgut

  • Sperrige Abfälle, die nicht aus Haushaltungen stammen (z. B. Autoteile, Autoreifen)
  • befestigte Teile der Wohnung (z. B. Waschbecken, Tür, Fenster, Heizkörper)
  • Bauschutt
  • Zäune aller Art
  • Laminat
  • Gartenabfälle
  • Geräte und Gegenstände des Gartenbereichs (asugenommen Gartenmöbel) sowie Gartenspielgeräte
  • schadstoffbelastete Abfälle
  • gefüllte Kartons, Säcke
  • Pappen
  • Hausmüll

sind kein Sperrgut im Sinne der Kieler Abfallsatzung und werden von uns nicht als Sperrgut kostenlos entsorgt. Für bestimmte Abfälle können Sie unseren Sperrgut-Plus-Service kostenpflichtig bestellen.

Die richtigen Entsorgungswege für einzelne Abfallstoffe finden Sie in unserem Abfall-ABC.

 

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