Winterdienst

Räumfahrzeug des ABK schiebt Schnee an den Fahrbahnrand

Auch in Kiel ist die Verantwortung für die Beseitigung von witterungsbedingter Glätte und Schnee geteilt: Sie liegt beim ABK und bei Eigentümer*innen der Grundstücke, die an Straßen grenzen. Das beinhaltet Privatpersonen, Unternehmen oder andere Ämter. In Kiel fallen 95 Prozent dieser Gehwege auf Eigentümer*innen - diese liegen nicht in der Verantwortung des offiziellen Winterdienstes vom ABK. Die Winterdienstpflichten regelt die Straßenreinigungssatzung für Besitzer*innen.

Der ABK beseitigt witterungsbedingte Glätte und Schnee täglich zwischen 4 und 20 Uhr auf:
 
  • Fahrbahnen der Straßen
  • Radwegen
  • Fahrbahnüberquerungen
  • Busspuren
  • Bushaltestellen, die durch einen Radweg vom Gehweg getrennt sind.

Der Winter ist die Jahreszeit, bei der es immer mal wieder zu Beeinträchtigungen kommen kann. Das trifft alle gleich! Gegenseitige Rücksichtnahme und ein Zusammenwirken bei öffentlichen und privaten Flächen ist entscheidend, dass Kiel am Laufen bleibt. Wir sorgen für freie Fahrt auf den Straßen und Radwegen - aber: Wir können nicht überall zugleich sein. Der Einsatz unser Kolleg*innen schützt uns alle im winterlichen Leben auf Straße, Radweg oder anderen Orten. Deshalb müssen wir darum bitten, gehen Sie respektvoll und verständnisvoll mit ihnen um, wir sind alle Menschen, deren Einsatz wichtig ist - Ihrer genauso wie unserer!


Winterdienstpflichten für Eigentümer*innen

Die Pflicht zur Schnee- und Eisbeseitigung ist gemäß Kieler Straßenreinigungssatzung auf die Eigentümer*innen der anliegenden Grundstücke übertragen.

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Aufgaben des ABK

Der Gesetzgeber schreibt die Winterdienstpflichten vor und aus diesen ergibt sich eine Priorisierung.

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Streusalz und die Umwelt

Wir sind beim ABK darauf bedacht, umweltfreundlich im Winterdienst zu agieren - deshalb setzen wir Sole ein.

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Kiel am Laufen halten

Ihre Mithilfe ist wichtig. Gemeinsam können wir Kiel am Laufen halten, auch dann, wenn die weiße Pracht die Stadt überdeckt.

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