Silvester:

Nach dem Knallen kommt das Fegen

Nach wie vor gehört für viele Menschen zu einer gelungenen Silvesternacht auch ein Feuerwerk. Wer sich mit einem Knall vom Jahr 2023 verabschieden möchte, muss einige Vorschriften beachten. An erster Stelle steht die Sicherheit: Im Notfall, beispielsweise bei Brandverletzungen, sollen Betroffene die Notrufnummer 112 wählen.

Geknallt werden darf nur an Silvester und Neujahr

Da der letzte Tag des Jahres auf einen Sonntag fällt, beginnt der Feuerwerksverkauf in diesem Jahr bereits am Donnerstag, 28. Dezember. Laut Sprengstoffgesetz dürfen Feuerwerkskörper der Klasse II nur an Erwachsene verkauft werden. Und ausschließlich Erwachsene dürfen diese Raketen und Böller dann auch abfeuern - aber nur an Silvester und am ersten Tag des neuen Jahres. Selbst an diesen beiden Tagen muss auf die Nachbarschaft Rücksicht genommen werden.

Feuerwerksreste nach dem Knallen beseitigen

Als Verursacher*innen übermäßiger Verschmutzungen der Straßen und Bürgersteige durch Feuerwerkskörper sind die Kieler*innen nach der Straßenreinigungssatzung dazu verpflichtet, die Feuerwerksreste unaufgefordert wieder zu beseitigen - egal, ob auf der Straße vor dem eigenen Haus gefeiert wird oder anderswo in der Stadt. Ausgebrannte Überreste von Wunderkerzen, Raketen und Böllern gehören in die eigene Restmülltonne. Glasflaschen müssen in einen Glascontainer geworfen werden.

Eine vom ABK unterstützte Sammelaktion am 1. Januar wird in der Innenstadt von der Ahmadiyya Muslim Gemeinde durchgeführt - danke für euer Engagement!

Die Straßenreinigung des Abfallwirtschaftsbetriebs Kiel beseitigt die von den Feiernden nicht ordentlich beseitigten Überreste der Silvesternacht lediglich im Rahmen der üblichen Straßenreinigung. Daher ist absehbar, dass auch im neuen Jahr einige Tage vergehen werden, bis die Straßenreinigung das gesamte Stadtgebiet komplett bearbeitet hat.

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